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Doch, Transpersonen in der Bundeswehr können in den Einsatz geschickt werden

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Author(s): Saladin SALEM, AFP Deutschland

Hunderte User haben einen Beitrag auf Facebook geteilt, wonach Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) angeblich behauptet habe, dass “Gender-Soldatinnen und Soldaten” in der Bundeswehr im Kriegsfall nicht eingesetzt werden könnten, da es an der Front keine gendergerechten Toiletten gebe. Die Nachricht ist allerdings frei erfunden, wie unter anderem die Bundeswehr und der Bundesverband Trans* bestätigten. Missstände in der Bundeswehr im Umgang mit Transpersonen wurden jedoch schon häufiger kritisiert.

Hunderte Nutzerinnen und Nutzer haben die Beiträge zur angeblichen Aussage Lambrechts seit Mitte Mai auf Facebook geteilt (hierhierhier). Tausende sahen zudem ein Video mit dem Beitrag auf Youtube.

Die Behauptung: Über einem Bild der Verteidigungsministerin Christine Lambrecht heißt es: “Lambrecht hat heute bekannt gegeben: Die in der Bundeswehr integrierten Gender-Soldatinnen/Soldaten können im Kriegsfall nicht eingesetzt werden, weil es an der Front keine gendergerechten Toiletten gibt.” Im Bild steht dazu der Vermerk: “Nein, du hast dich nicht verlesen.”

Facebook-Screenshot der Behauptung: 24.05.2022

Die Debatte um diskriminierungsfreie Toiletten wird bereits seit mehreren Jahren in Medien geführt (hierhierhier). Während manche sich für sogenannte Unisex-Toiletten, die unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit genutzt werden können, einsetzen, sprechen sich andere für die Beibehaltung klassischer Sanitäranlagen aus.

Eine wichtige Rolle in der Debatte spielen trans- und intergeschlechtliche Menschen, die häufig von Diskriminierung betroffen sind. Die Trans*Inter*Beratungsstelle definiert den Begriff “trans*” als Überbegriff für Menschen, die sich “nicht oder nur teilweise mit dem bei der Geburt eingetragenen Geschlecht identifizieren”. Die Bezeichnung “inter*” begreife Menschen mit angeborenen körperlichen Geschlechtsmerkmalen, die “nicht den gängigen gesellschaftlichen und medizinischen Vorstellungen von männlichen oder weiblichen Körpern” entsprechen.

Keine Regelung zu verbotenem Kriegseinsatz

Der Bundesverband Trans*, ein Zusammenschluss verschiedener Menschen und Organisationen zur Förderung von geschlechtlicher Selbstbestimmung und Vielfalt, erklärte am 24. Mai auf AFP-Anfrage, die Organisation bekäme zwar immer wieder Anrufe von Transpersonen, die von Problemen in der Bundeswehr berichteten. Von einer derartigen Regelung, die den Kriegseinsatz von trans- oder intergeschlechtlichen Menschen verbiete, habe der Verband aber keine Kenntnis.

Auf Nachfrage erklärte auch eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums am 23. Mai gegenüber AFP, es handele sich bei der Behauptung “selbstverständlich” um eine Falschmeldung. “Wir fordern und fördern ein wertschätzendes und offenes Klima innerhalb der Streitkräfte, natürlich auch gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.”

Eine Sprecherin der Wehrbeauftragten des Bundestages erklärte am 24. Mai auf AFP-Anfrage: “Zu der von Ihnen angesprochenen Behauptung haben wir keine eigenen Erkenntnisse.”

Anastasia Biefang ist die erste Transgender-Kommandeurin bei der Bundeswehr und stellvertretende Vorsitzende des QueerBW, der Interessenvertretung der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, inter- und andersgeschlechtlichen Angehörigen der Bundeswehr. Sie erklärte am 24. Mai in einer E-Mail an AFP: “Nach unserer Kenntnis handelt es sich bei der Aussage um einen ‘Fake’. Frau Lambrecht hat diese Aussage nicht getätigt.”

Weiter erläuterte Biefang: “Transgeschlechtliche Soldaten werden sehr wohl bei Einsätzen eingesetzt. Gendergerechte Toiletten sind keine Voraussetzung für den Einsatz von Soldat:innen an der “Front”.

AFP konnte bei einer Google-Suche nach der vermeintlichen Meldung ebenfalls keine entsprechenden Veröffentlichungen ausfindig machen.

Nutzung von Sanitäranlagen

Die Sprecherin des Verteidigungsministeriums verwies zudem auf einen speziellen Leitfaden vom 28. Dezember 2017, der “die bestmögliche Unterstützung von transidenten Menschen in der Bundeswehr sicherstellen soll.”

Das Dokument mit dem Titel “Leitfaden zum Umgang mit transgeschlechtlichen Menschen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung” beinhaltet auch einen Abschnitt zur Frage der Unterbringung sowie der Nutzung von Toiletten und Waschräumen in der Bundeswehr, auf den auch Biefang verweist.

In dem Dokument werden die Regelungen anhand der sogenannten Transition erläutert. Dabei handelt es sich um körperliche, juristische oder soziale Änderungen, um die eigene Geschlechtsidentität passender auszudrücken. Das kann unter anderem eine Hormontherapie genauso wie das Ändern des Kleidungsstils umfassen.

So heißt es im Leitfaden, zu Beginn einer Transition solle die Person in ihrer derzeitigen Unterkunft verbleiben und die Toiletten wie bisher weiter nutzen. Weiter wird erklärt: “Für die Bestimmung des Zeitpunktes, ab dem die Unterkunft / Toilette / Waschräume des angenommenen Geschlechts genutzt werden können, gibt es keine schematische Lösung.” Es sei in der Regel angemessen, “dass die Person ab einem individuell zu bestimmenden Zeitpunkt während der Transition die entsprechenden Toiletten / Waschräume für das angenommene Geschlecht benutzt.” Für den Zeitraum nach der Transition wird im Leitfaden erläutert:

Nach der Transition darf von einer transgeschlechtlichen Person unter keinen Umständen erwartet werden, dass sie die für ihr früheres Geschlecht bestimmten Toiletten / Waschräume nutzt. Es ist diskriminierend, eine transgeschlechtliche Person so zu behandeln, als wäre sie weder männlich noch weiblich, und darauf zu bestehen, dass sie dauerhaft eine separate Toilette benutzt, beispielsweise eine Behindertentoilette

Nicht erläutert wird in dem Abschnitt des Leitfadens, welche Regelungen es für Menschen gibt, die sich keinem bestimmten Geschlecht zuordnen, so zum Beispiel nicht-binäre Personen.

Transpersonen in der Bundeswehr

Obwohl dem Bundesverband Trans* die Behauptungen aus dem Facebook-Beitrag nicht bekannt waren, betonte die Organisation, die Bundeswehr sei insbesondere in der Vergangenheit ein schwieriger Ort für Transmenschen gewesen.

“Bei der wehrmedizinischen Begutachtung wird nach wie vor nach sehr alten Richtlinien gearbeitet”, erklärte Kalle Hümpfner, zuständig für die gesellschaftspolitische Arbeit des Verbands, gegenüber AFP. Hümpfner kritisierte, dass Transgeschlechtlichkeit in der Begutachtung nach wie vor als psychische Störung gewertet werden könne. Die Bundeswehr-Sprecherin schrieb dazu, dass Transgeschlechtlichkeit nicht als “Krankheit” begriffen werde, solange keine krankhaften Einschränkungen vorliegen würden.

Das Portal “Frag den Staat“, das Anfragen an öffentliche Stellen vereinfacht, veröffentlichte im Juli 2021 die “Allgemeinen Regelungen zur wehrmedizinischen Begutachtung“, die zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern für den Militärdienst der Bundeswehr herangezogen werden.

In einem Abschnitt zur Untersuchung von “Intelligenz und Psyche” heißt es darin, psychosexuelle Probleme, unter anderem “Störungen der Geschlechtsidentität”, könnten die Gemeinschaftsfähigkeit und damit die gesundheitliche Eignung infrage stellen.

Screenshot der "Frag den Staat"-Veröffentlichung: 24.05.2022 ( Saladin SALEM)

Entsprechende Berichte von “Frag den Staat” und der “taz” sprachen nach Veröffentlichung dieser Regelung von einer möglichen Benachteiligung und Transfeindlichkeit im Bewerbungsverfahren.

In der Anlage zu “Gynäkologischen Erkrankungen und Folgeerscheinungen” des Dokuments heißt es zudem zu “Störungen der Geschlechtsdifferenzierung (z.B. Zwitter) oder -identität”: “Eine solche Beurteilung schließt grundsätzlich eine gesundheitliche Eignung dauerhaft aus.”

Die Sprecherin der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages erklärte hierzu, bei der Bewerbung bestünden aufgrund der Formulierungen in der ärztlichen Begutachtung weiterhin Nachteile für transidente Personen: “Die betroffenen Menschen fühlen sich dadurch zu Recht diskriminiert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Diagnose ‘Störung der Geschlechtsidentität’, zu der die Transidentität gehörte, abgeschafft, sodass sie keine psychische Störung mehr darstellt. Eine Überarbeitung der wehrmedizinischen Begutachtung ist somit dringend erforderlich.”

Auch Hümpfner vom Bundesverband Trans* bezeichnete die Begutachtung als Hindernis für Menschen in der Transition.

Zur ärztlichen Begutachtung wird im Leitfaden erklärt, eine abgeschlossene Transition sei kein Hinderungsgrund bei der Frage der Dienst- und Verwendungsfähigkeit. Jedoch wird betont, dass es “in der Phase, in der ein transgeschlechtlicher Mensch sich zunächst über seine Situation klar wird und der sich daran anschließenden Phase, in der die soziale Geschlechtsangleichung noch ungewohnt ist” zu psychischen Beeinträchtigungen kommen könne, die eine gesundheitliche Eignung “vorübergehend oder dauerhaft” einschränken könne.

Zur psychiatrischen Begutachtung der Bewerberinnen und Bewerber während einer Transition oder mit dem Gedanken an eine Geschlechtsangleichung heißt es zudem, diese “werden grundsätzlich als ‘vorübergehend nicht verwendungsfähig’ begutachtet.”

Es sei gesetzeswidrig bereits aktive Soldatinnen und Soldaten aufgrund von Transgeschlechtlichkeit einzuschränken oder deren Tätigkeit zu beenden, heißt es im Leitfaden weiter. Die Verwendungsfähigkeit der Soldatinnen und Soldaten sei gegeben, sofern die gesundheitliche Eignung erfüllt sei.

Im aktuellen Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten heißt es, die Bundeswehr habe hinsichtlich der Akzeptanz von transidenten Personen große Fortschritte gemacht. “In Einzelfällen kommt es aber dennoch gelegentlich zu Unsicherheiten, wie im Zusammenhang mit Hormonbehandlungen oder bei der Personenstandsänderung.”

Der Geschlechtseintrag “divers” könne bisher intern nicht hinterlegt werden, erläuterte Biefang. Außerdem seien zahlreiche Vorschriften, etwa zum äußeren Erscheinungsbild und der sportlichen Leistungsfähigkeit, rein binär aufgeteilt und berücksichtigten Transmenschen damit nicht.

Fazit: Weder dem Verteidigungsministerium noch dem Bundesverband Trans* oder QueerBW ist bekannt, dass Transpersonen in der Bundeswehr aufgrund von fehlenden gendergerechten Toiletten nicht eingesetzt werden könnten. Entsprechende Medienberichte konnte AFP ebenfalls nicht ausfindig machen. In der Bundeswehr arbeiten auch jetzt Transmenschen.

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Ursprünglich hier veröffentlicht.