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Nein, Frankreich kündigte keine Grenzschließungen ab dem 1. November 2022 an

Nein, Frankreich kündigte keine Grenzschließungen ab dem 1. November 2022 an - Featured image

Author(s): Saladin SALEM, Alexis ORSINI, AFP Frankreich

Im Netz verbreitete sich Ende Oktober 2022 eine irreführende Behauptung, wonach Frankreich zum 1. November seine Grenzen schließe. Die Beiträge beziehen sich dabei auf einen Bericht der portugiesischen Wochenzeitung “Sabado”. Mehrere Juristinnen und Juristen beschrieben die Behauptung allerdings als irreführend. Frankreich führte zum 1. November 2022 lediglich die vorübergehende Kontrolle an seinen Grenzen des Schengenraumes als Maßnahme zur inneren Sicherheit fort. Frankreich macht bereits seit 2015 kontinuierlich von solchen Kontrollen gebrauch, insbesondere zur Bekämpfung terroristischer Bedrohungen.

Die Behauptungen zu der angeblichen Grenzschließung Frankreichs kursierte sowohl auf Facebook (hier, hier, hier) als auch auf Telegram. Die Beiträge beziehen sich dabei auf einen Artikel der portugiesischen Wochenzeitung “Sabado” mit dem Titel: “Frankreich warnt EU-Länder vor Grenzschließungen”. Die Behauptung wurde ebenfalls in Frankreich verbreitet und von AFP in einem französischen Faktencheck überprüft.

Die Behauptung: User teilen einen Screenshot der Website der portugiesischen Zeitung “Sabado” mit einer Übersetzung des betreffenden Artikels auf Deutsch. Darin heißt es, die französische Grenzschließung sei vorerst ab dem 1. November 2022 und bis zum 30. April 2023 vorgesehen. Darüber habe die Regierung von Emmanuel Macron informiert. Für diesen Zeitraum werde das Schengener Abkommen, das die Grenzen der Europäischen Union offen halte, ausgesetzt.

Facebook-Screenshot der Behauptung: 04.11.2022

Wie das Auswärtige Amt erläutert, sind neben Frankreich weitere 25  europäische Staaten Mitglied des sogenannten Schengener Abkommens. Bürger der Schengenstaaten können die “gemeinsamen Binnengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten” in der Regel an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschreiten, heißt es auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Tatsächlich kündigte Frankreich den anderen Staaten des Abkommens vom 1. November 2022 bis zum 30. April 2023 eine “vorübergehende Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen” an, wie auf der Website der Europäischen Kommission erläutert wird. Die Behauptung, es handele sich dabei um eine Grenzschließung, ist allerdings irreführend.

Frankreich schließt nicht seine Grenzen

Géraldine Renaudière, Rechtsanwältin und Analystin in der Abteilung für internationale Migration der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), erklärte dazu am 27. Oktober 2022 gegenüber AFP: “Es ist falsch von einer ‘Schließung’ zu sprechen, da es um die Wiederherstellung der Kontrollen an den Binnengrenzen geht.” Das Verfahren sei konform mit dem Schengener Grenzkodex. Dieser besage zudem, dass dies eine Ausnahme bleiben solle und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bewahrt werden müsse.

Auch Gaëlle Marti, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Lyon 3, erklärte am 27. Oktober 2022 gegenüber AFP, dass die Maßnahme gemäß Artikel 25 des Schengener Grenzkodex an Bedingungen geknüpft sei. So müsse eine “ernste Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit eines Mitgliedstaats” vorliegen. “Es gibt keine Schließung, sondern eine vorübergehende Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum”, erklärte Marti.

Eric Landot, Anwalt der Pariser Anwaltskammer, betonte zudem am 27. Oktober 2022, eine solche Vorgehensweise sei “nicht neu”. Tatsächlich nutze Frankreich diese vorübergehenden Grenzkontrollen an den Schengengrenzen bereits kontinuierlich seit 2015.

Zuletzt war die Regelung zu Grenzkontrollen für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2022 in Kraft. Auf der Website der EU-Kommission heißt es zur Begründung der Maßnahmen zum 1. November 2022, diese stützen sich auf neue terroristische Bedrohungen, organisierte Kriminalität und die Ankunft von gefährlichen Personen unter den einreisenden Geflüchteten.

Auch andere europäische Staaten führen laut Website der EU-Kommission vorübergehende Grenzkontrollen durch. So heißt es dort für Deutschland, solche Kontrollen seien vom 12. Mai 2022 bis zum 11. November 2022 beispielsweise an der Grenze zu Österreich angesetzt. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte im April 2022, die Kontrollen seien aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen notwendig.

Maßnahme ist konform zum Schengener Grenzkodex 

Artikel 25 und 29 des Schengener Grenzkodex erlauben eine vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, so etwa zwischen Deutschland und Frankreich.

Staaten würden sich dabei in der Regel auf den Artikel 25 stützen, erklärte Géraldine Renaudière. Die Dauer der Wiedereinführung der Grenzkontrollen betrage zunächst 30 Tage, könne aber auf bis zu maximal sechs Monate verlängert werden. Der Schengener Grenzkodex betone, dass diese Maßnahme nur “ausnahmsweise” und als “letztes Mittel” angewendet werden solle.

Der Staat hat dann eine Frist von höchstens vier Wochen vor der Wiedereinführung der geplanten Grenzen, um die anderen Mitgliedstaaten, die Kommission und das Europäische Parlament zu benachrichtigen. Wie die EU-Kommission auf ihrer Website betont, könne diese eine Stellungnahme zur Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen abgeben. Ablehnen könne Sie die Entscheidungen der Staaten aber nicht.

Die Stellungnahme der EU-Kommission könne zu gemeinsamen Sitzungen zwischen den betreffenden Staaten und der Kommission führen, um ein gemeinsames Vorgehen zu finden, erläuterte Renaudière. “Aber es gibt nichts Verbindliches, es bleibt ein Dialogverfahren.”

Artikel 29 des Schengener Grenzkodex könne insgesamt sogar eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen von bis zu zwei Jahre bedeuten, so Renaudière. Die Maßnahme werde dann nicht durch einen Mitgliedstaat, sondern mit Empfehlung des Rates der Europäischen Union und auf Basis eines Vorschlags der EU-Kommission umgesetzt. “Hier geht es um außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit einem schwerwiegenden Ausfall der Außengrenzen, die den gesamten Schengen-Raum untergraben könnten”, erklärte Renaudière.

Eric Landot wies darauf hin, dass Artikel 25 des Schengener Grenzkodex nicht dafür vorgesehen sei, um zu tricksen. Wenn es eine Möglichkeit gebe Kontrollen alle sechs Monate zu erneuern, wozu sei dann ein weiterer Artikel vorhanden, der zweijährige Kontrollen unter “strengeren Bedingungen” vorsehe?

Grenzkontrollen seit 2015 in Frankreich

Eine Reihe von Staaten, darunter Deutschland, haben im Jahr 2015 während der Ankunft von syrischen Geflüchteten in Europa auf Artikel 29 zurückgegriffen, wie aus einem Bericht des französischen Senats vom März 2017 hervorgeht.

Darin heißt es zudem: “Frankreich hatte die Kontrolle an seinen Grenzen ab dem 13. November 2015 für einen Zeitraum von einem Monat in Erwartung der Pariser Klimakonferenz wieder aufgenommen.” Am 13. November 2015 erschütterten Terroranschlägen die französische Hauptstadt. Die verstärkten Kontrollen wurden zunächst bis zum 26. Mai 2016 und anschließend dreimal vorübergehend bis zum 15. Juli 2017 wegen einer “permanenten terroristischen Bedrohung” verlängert.

Seitdem hat Frankreich die Binnengrenzkontrollen alle sechs Monate immer wieder unter Berufung auf diese terroristische Bedrohung erneuert. Auch die Coronapandemie hat seit März 2020 zu Wiedereinführungen der Grenzkontrollen in einigen Staaten geführt. Für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis 31. Oktober 2022 nennt Frankreich ebenfalls “Covid-19” als Begründung für die Kontrollen.

Ein Schreibtisch der Europäischen Kommission am 19. Februar 2020 in Brüssel.

“Frankreich ist nicht der einzige Staat, der nach und nach Verlängerungen beantragt, auch Schweden, die Tschechische Republik und Österreich machen das beispielsweise”, erklärte Emmanuelle Saulnier-Cassia, außerordentliche Professorin für öffentliches Recht an der Universität Versailles Saint-Quentin-en-Yvelines, am 28. Oktober 2022 gegenüber AFP.

Vor 2015 nutzte Frankreich die Kontrollen nur nach Bedarf und auf zeitlich begrenzter Basis anlässlich von Großveranstaltungen wie dem G20-Gipfel, der im Herbst 2011 in Cannes stattfand.

Mehrere Hilfsorganisationen für Migrantinnen und Migranten hatten beim französischen Staatsrat, dem Conseil d’Etat, Berufung gegen die kontinuierliche Verlängerung der Kontrollen über den 31. Oktober 2017 hinaus eingereicht. Das System solle demnach eine Ausnahme bleiben und verstoße gegen Artikel 1 des Schengener Grenzkodex, der vorsieht, dass “keine Grenzkontrollen in Bezug auf Personen stattfinden, die die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union überschreiten”.

Dies wurde jedoch zurückgewiesen, ebenso wie eine später eingelegte Beschwerde gegen die Verlängerung, die vom 1. November 2018 bis zum 30. April 2019 angesetzt war.

Grenzkontrollen sind durch “neue Bedrohungen” bedingt 

Zu einem ähnlichen Streitfall in Österreich entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. April 2022, dass Artikel 25 des Schengener Grenzkodex so auszulegen sei, dass dieser eine “vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen” auf Grundlage des Grenzkodex nicht vorsehe, wenn wenn die Dauer von sechs Monaten überschritten seien und keine neue Bedrohung vorliege.

Basierend auf der Entscheidung des EuGH stellten verschiedene Hilfsorganisationen für Migrantinnen und Migranten sowie die Human Rights League im Mai 2022 einen neuen Nichtigkeitsantrag. Diesmal richtete sich dieser gegen die Verlängerung der Wiedereinführung vorübergehender Kontrollen an allen Binnengrenzen des Schengen-Raums vom 1. Mai bis 31. Oktober 2022.

Der französische Staatsrat lehnte diesen Antrag jedoch ebenfalls mit Beschluss vom 27. Juli 2022 ab. Die von der Regierung angeführten Hauptgründe für die Ausweitung der Grenzkontrollen stellten laut Beschluss tatsächlich eine “neue Bedrohung” dar. Demnach könne eine Bedrohung auch dann als neu betrachtet werden, wenn neue Umstände und Ereignisse dazu führten, dass sich die Merkmale der Bedrohung änderten.

Der französische Innenminister Gérald Darmanin begrüßte die Entscheidung am 27. Juli 2022 auf Twitter. Die Kontrollen seien notwendig, “um dem Terrorismusrisiko so weit wie möglich vorzubeugen und die Migrationsströme zu kontrollieren”. Die Hilfsorganisation Gisti kritisierte, die Argumente der inneren Sicherheit würden als Vorwand genutzt, um Migranten in Grenznähe zu kontrollieren, was unter anderem Gewalt, Missachtung des Asylrechts und Verhaftungen nach sich ziehe.

 

Zur neuesten Verlängerung der Grenzkontrollen zum 1. November 2022 beruft sich Frankreich nicht mehr auf Covid-19 als Grund der Bedrohung, sondern auf “neue terroristische Bedrohungen”. Eric Landot erklärte dazu: “Da die neuen terroristischen Bedrohungen permanent sind, ist es in der Tat rechtlich sicherer und wahrscheinlich nicht falsch, den Grund alle sechs Monate zu ändern.”

Vorgeschlagene Änderungen des Schengener Grenzkodex

Laut Emmanuelle Saulnier-Cassia kann die Europäische Kommission kein Veto gegen die von Frankreich ergriffene Maßnahme einlegen. Daher komme für die EU nur eine “Vertragsverletzungsklage gegen Frankreich” in Betracht, wegen möglicher Verstöße gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und den Schengener Kodex durch die französischen Regierungsbeschlüsse. Auch eine “unzutreffende Anwendung des EU-Rechts” durch den französischen Staatsrat sei möglicherweise angreifbar.

“Aber das wäre eine sehr politische Entscheidung, und sie ist nicht einfach”, erklärte Saulnier-Cassia. Würde es kurz darauf zu einem Terroranschlag auf französischem Boden kommen, “wäre das natürlich schrecklich für die Europäische Union, die in der öffentlichen Meinung als schuldhaft angesehen würde.”

Die Europäische Kommission legte m 14. Dezember 2021 Vorschläge für eine Überarbeitung des Schengener Grenzkodex vor. Dabei nennt sie Alternativen zu Grenzkontrollen, beispielsweise verstärkte “Polizeikontrollen in Grenzregionen”. Gleichzeitig wolle die Kommission sicherstellen, “dass die Kontrollen an den Binnengrenzen ein letztes Mittel bleiben und nur so lange dauern, wie es unbedingt erforderlich ist”.

Fazit: Nein, Frankreich hat nicht angekündigt, seine Grenzen ab dem 1. November 2022 zu schließen. An den Binnengrenzen des Schengenraums werden lediglich weiterhin Kontrollen genutzt, die bereits seit 2015 immer wieder erneuert werden. Der Artikel 25 des Schengener Grenzkodex bietet diese Möglichkeit. Hilfsorganisationen für Migrantinnen und Migranten kritisieren allerdings die andauernden Kontrollen.

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Ursprünglich hier veröffentlicht.