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Der Bundestag hat vor der Corona-Pandemie keinen Lastenausgleich für Impfschäden beschlossen

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Author(s): Feliks TODTMANN, AFP Deutschland

Hunderte Facebook-User haben seit Anfang April ein Video geteilt, in dem behauptet wird, deutsche Bürgerinnen und Bürger könnten durch eine 2019 beschlossene Reform des Lastenausgleichsgesetz für die Entschädigung von Impffolgen “enteignet” werden. Die Behauptung ist falsch. Das im Dezember 2019 beschlossene Gesetz reformiert die Regelungen zur sozialen Entschädigung. Mit einem Lastenausgleich hat das nichts zu tun.

Hunderte Nutzerinnen und Nutzer haben seit Anfang April ein Video auf Facebook geteilt (hier, hier), in dem verschiedene Behauptungen über eine angeblich im Dezember 2019 beschlossene Reform des Lastenausgleichsgesetz aufgestellt werden. Die Behauptungen aus dem Video wurden auch in Form von Screenshots und Textbeiträgen verbreitet. Auch auf Telegram erreichten die Behauptungen Hunderttausende (hier, hier). Ähnliche Behauptungen zu einem angeblichen Lastenausgleich für die Folgen von Corona-Impfungen kursierten bereits im Januar dieses Jahres in sozialen Netzwerken.

Die Behauptung: In dem aktuell geteilten Video heißt es, der Bundestag habe am 12. Dezember 2019 – kurz vor Beginn der Corona-Pandemie – eine Reform des Lastenausgleichsgesetz beschlossen. Mit dem neuen Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts, das ab 1. Januar 2024 gelte, könnten “alle deutschen Bürger für Schadensersatzforderungen zur Kasse gebeten werden”.

Das Gesetz ermögliche es der Bundesregierung angeblich, “von allen in Deutschland lebenden Menschen, die ein gewisses Vermögen besitzen”, einen Ausgleich für Menschen mit Impfschäden zu fordern. Dabei mache das Gesetz selbst vor Enteignungen nicht Halt. Am Ende des Beitrags fragt die Sprecherin mit Blick auf das Inkrafttreten des Gesetzes ab 2024: “Wird etwa eine riesige Welle an Impfschäden erwartet?”

Facebook-Screenshot der Behauptung: 26.04.2022

Das knapp fünf Minuten lange Video wurde am 4. April auf dem verschwörungserzählerischen Portal “kla.tv”veröffentlicht. Der Clip ist im Stil einer Nachrichtensendung gehalten und wurde anscheinend in einem Fernsehstudio aufgenommen. Eine Sprecherin berichtet darin von einer angeblichen Reform des Lastenausgleichsgesetzes, die im Dezember 2019 vom Bundestag beschlossen worden sein soll. AFP hat in der Vergangenheit mehrfach Beiträge von “kla.tv” widerlegt (hier, hier). Zu Behauptungen im Zusammenhang mit der Haftung für Impffolgeschäden hat AFP ebenfalls bereits Faktenchecks veröffentlicht (hier, hier).

Kein Lastenausgleich für Impfschäden beschlossen

Die Behauptungen in dem aktuell geteilten Video in Bezug auf einen Lastenausgleich für Menschen mit Impfschäden sind falsch. Die Kosten für Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit einer Schutzimpfung wird aus staatlichen Mitteln bezahlt, nicht von den Bürgerinnen und Bürgern direkt. Der Deutsche Bundestag beschloss am 12. Dezember 2019 eine Reform des sozialen Entschädigungsrechts, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Einen Bezug zum Lastenausgleichsgesetz hat diese Reform jedoch nicht. Andere Entscheidungen mit Bezug zu Impfungen gab es an diesem Tag laut amtlichem Sitzungsprotokoll nicht.

Das Lastenausgleichsgesetz, auf das in dem aktuell geteilten Beitrag Bezug genommen wird, stammt aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Mit Hilfe des Gesetzes, das 1952 in Kraft trat, sollten Menschen, die besondere finanzielle oder materielle Einbußen infolge des Krieges erlitten hatten, entschädigt werden. Zu diesem Zweck wurden diejenigen, die über ein erhebliches Vermögen verfügten, zur Zahlung einer Lastenausgleichsabgabe verpflichtet.

Der Bundestag reformierte 2019 das soziale Entschädigungsrecht

Die 2019 beschlossene Reform des sozialen Entschädigungsrechts hat den Zweck, das bisherige soziale Entschädigungsrecht zu modernisieren und zusammenfassen, wie Ulrich Becker, Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, in einem Telefoninterview mit AFP am 28. April 2022 erklärte. Becker ist zudem Honorarprofessor für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Ludwigs-Maximilians-Universität München und Autor eines Standardwerks zum sozialen Entschädigungsrecht.

“Die Reform war seit Jahren geplant und verfolgt drei wichtige Ziele: Damit sollen die auf verschiedene einzelne Gesetze verstreuten Entschädigungstatbestände zusammengefasst und in das neu geschaffene 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV) überführt werden”, sagte Becker. Die Entschädigungsleistungen seien zudem verbessert und die Verwaltung vereinfacht worden.

Da Opfer der beiden Weltkriege aus demografischen Gründen nicht mehr die vorrangige Zielgruppe von Regelungen zu sozialen Entschädigungen seien, hätten die gesetzlichen Regelungen angepasst werden müssen, heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Beispielsweise sollen künftig Opfer sexueller Gewalt besser gestellt werden, schreibt das Ministerium. Durch das neue Gesetz ändern sich im Lastenausgleichsgesetz jedoch lediglich einzelne Formulierungen und Verweise. So wird etwa in § 292 des Lastenausgleichsgesetz “das Wort ‘Kriegsopferfürsorge’ durch die Wörter ‘Sozialen Entschädigung’ ersetzt”. Anstelle von Verweisen auf das Bundesversorgungsgesetz wird auf das neu geschaffene SGB XIV verwiesen.

Entschädigungen für Impffolgeschäden trägt der Staat

In dem aktuell geteilten Video wird aus dieser Reform die falsche Schlussfolgerung gezogen, es gebe künftig einen Lastenausgleich für die Entschädigung von Impffolgeschäden. Tatsächlich ändert sich die bestehende Rechtslage nicht, wie Ulrich Becker erklärte: “Es gibt keine neuen Entschädigungstatbestände, das ist ganz wichtig zu betonen.”

Schadensersatzforderungen, die in Folge einer Corona-Schutzimpfung oder einer anderen “öffentlich empfohlenen” Impfung erhoben werden, trägt laut § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Staat entsprechend den Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes. Das galt auch für Impfungen gegen andere Krankheiten, zum Beispiel gegen Masern. Auch nach dem 1. Januar 2024 kommt der Staat für etwaige Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit empfohlenen Impfungen auf, allerdings findet sich der entsprechende Paragraph nach der Reform des sozialen Entschädigungsrechts künftig als § 24 im neu geschaffenen SGB XIV.

Das bestätigte eine Sprecherin des BMAS am 28. April 2022 in einer E-Mail an AFP: “§ 24 SGB XIV regelt den Entschädigungsanspruch für Menschen, die durch eine Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe einen gesundheitliche Schädigung erlitten haben.” Das gelte auch für die möglichen Folgen einer Covid-19-Schutzimpfung.

Die Kosten für mögliche Entschädigungszahlungen trägt dabei jedoch der Staat. Bürgerinnen und Bürger können nicht, wie in dem aktuell geteilten Video behauptet, zu Zwangsabgaben verpflichtet oder gar enteignet werden. Die Frage der Kostenübernahme sei in § 135 SGB XIV geregelt, erklärte die Sprecherin des BMAS. “Nach dieser Vorschrift werden diese Kosten von den Ländern in voller Höhe getragen.”

Debatte um Lastenausgleich für die Folgen der Corona-Pandemie

In dem aktuell geteilten Video wird zudem indirekt behauptet, das Gesetz trete deshalb erst 2024 in Kraft, weil womöglich “eine riesige Welle an Impfschäden erwartet” werde. Tatsächlich dient die relativ lange Vorlaufzeit dazu, die organisatorischen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen für die Reform zu schaffen, wie die Sprecherin des BMAS gegenüber AFP erklärte: “Die Umsetzung der Reform stellt die Länder, deren Behörden für die Durchführung des SGB XIV zuständig sind, vor strukturelle und organisatorische Herausforderungen. Der Gesetzgeber hat das Inkrafttreten des SGB XIV auf den 1. Januar 2024 festgelegt, damit genügend Zeit verbleibt, um die erforderlichen Vorbereitungen und Maßnahmen vorzunehmen.” Mit einer angeblichen Erwartung, dass es zu zahlreichen Impfschäden kommen könnte, hat der Termin also nichts zu tun. Vielmehr empfiehlt die Bundesregierung die in der Europäischen Union zugelassenen Corona-Impfstoffe und hält sie für sicher.

Tatsächlich gab es im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine gesellschaftliche Debatte um einen Lastenausgleich in Form einer Vermögensabgabe. Hierbei ging es jedoch um den Ausgleich finanzieller Einbußen und nicht um etwaige Schadensersatzforderungen aus Corona-Impfungen. So forderte die Linke entsprechende gesetzliche Maßnahmen zur Finanzierung der Kosten der Corona-Krise. Auch der Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Gabriel Felbermayr, sprach sich im Frühjahr 2020 für einen “fairen Ausgleich der Lasten” in der Pandemie aus. Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte allerdings im Oktober 2021 eine Stellungnahme seines wissenschaftlichen Beirats, in der dieser “erhebliche Zweifel” an der Verfassungskonformität eines solchen Vorhabens äußerte.

Fazit: Die im Dezember 2019 beschlossene Reform des sozialen Entschädigungsrechts ermöglicht keinen Lastenausgleich zugunsten von Menschen mit Impffolgeschäden. Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit Impfschäden trägt wie bisher auch der Staat. Der entsprechende Paragraph findet sich ab 1. Januar 2024 nicht mehr im Infektionsschutzgesetz, sondern im neu geschaffenen SGB XIV.

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Ursprünglich hier veröffentlicht.