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Nein, der Ukraine-Besuch der deutschen Außenministerin verstieß nicht gegen das Minsker Abkommen

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Author(s): Feliks TODTMANN, AFP Deutschland

Das Nachrichtenportal RT Deutsch hat Anfang Februar einen Beitrag auf Facebook geteilt, wonach der Besuch der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in der ostukrainischen Stadt Schyrokyne ein Verstoß gegen die Minsker Vereinbarungen sei, da Baerbock von ukrainischen Soldaten begleitet wurde. Doch weder das Protokoll von Minsk noch das Minsker Abkommen beinhalten entsprechende Regelungen. Das bestätigten zudem verschiedene Völkerechtsexperten gegenüber AFP. Mittlerweile hat RT Deutsch den Beitrag korrigiert.

Das Nachrichtenportal RT Deutsch veröffentlichte Anfang Februar einen Beitrag über den Besuch der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock in der ostukrainischen Stadt Schyrokyne, der hundertfach auf Facebook geteilt wurde.

Die Behauptung: Der Beitrag stellt die Behauptung auf, Baerbocks Besuch in Schyrokyne am 8. Februar 2022 stelle eine Verletzung des Minsker Abkommens dar, da sie bei ihrer Visite von ukrainischen Soldaten begleitet wurde. Diese dürften sich nicht in der durch das Abkommen geregelten Schutzzone aufhalten, in der sich Schyrokyne befindet, hieß es in dem Artikel.

Facebook-Screenshot der Behauptung: 18.02.2022

Baerbocks Ukrainebesuch

Baerbock reiste am 7. und 8. Februar bereits zum zweiten Mal seit ihrem Amtsantritt in die Ukraine, um in dem sich zuspitzenden Konflikt mit Russland zu vermitteln. Russland hat in den vergangenen Wochen große Truppenkontingente hinter der Grenze zusammengezogen. Die USA und die Nato befürchten einen bevorstehenden russischen Einmarsch in das Nachbarland. In der Ostukraine stehen sich seit einem gewaltsamen Konflikt 2014 prorussische Separatistengruppen und ukrainische Regierungstruppen gegenüber.

Baerbock hatte im Rahmen ihrer Reise am 8. Februar den ostukrainischen Ort Schyrokyne besucht. Die Ortschaft liegt an der Grenze zwischen den von Russland unterstützten Separatistengebieten und dem von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiet. Die deutsche Außenministerin wurde bei ihrem Aufenthalt in Schyrokyne von mehreren bewaffneten Personen in Tarnkleidung begleitet.

Details der Ausrüstung der Uniformierten deuten darauf hin, dass es sich tatsächlich um ukrainische Militärangehörige handelt. So trägt einer der Bewaffneten eine Gesichtsmaske, die das Verbandsabzeichen des ukrainischen Marineinfanteriekorps – einen Anker mit Schwert und Flügeln – zeigt. Dasselbe Abzeichen findet sich auch auf verschiedenen öffentlich zugänglichen Bildern des ukrainischen Verteidigungsministeriums.

Der Artikel mit der Titelzeile: “Außenministerin Baerbock an der ‘Front’: ‘Wir haben mitten in Europa nach wie vor Krieg’ erschien am 8. Februar um 19.45 Uhr auf der Website des Nachrichtenportals RT Deutsch. Der deutschsprachige Ableger des russischen Staatssenders Russia Today hat bereits früher Falschinformationen verbreitet, die von AFP widerlegt wurden, etwa zur Gefahr durch Corona-Impfungen oder zur Einstufung von Covid-19 in Norwegen. Die heutige Außenministerin und ehemalige Grünen-Vorsitzende Baerbock wurde in der Vergangenheit schon mehrfach Ziel von Falschinformationen in sozialen Netzwerken (hier, hier, hier).

Das steht in den Vereinbarungen von Minsk

Die Minsker Vereinbarungen, auf die sich die Behauptung in dem RT-Deutsch-Artikel bezog, sind das Protokoll von Minsk (Minsk I), das Minsker Memorandum und das Abkommen von Minsk (Minsk II). In Folge des russisch-ukrainischen Konflikts 2014 in der Ostukraine fanden in der belarussischen Hauptstadt Minsk Waffenstillstandsverhandlungen zwischen der Ukraine, Russland und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) statt. Das Protokoll von Minsk ist das schriftlich fixierte Ergebnis dieser Verhandlungen und wurde am 5. September 2014 unterzeichnet.

Nachdem es nur wenige Tage darauf erneut zu Kampfhandlungen in der Ostukraine gekommen war, handelten die Konfliktparteien unter Vermittlung Frankreichs und Deutschlands ein neues Abkommen zur Beilegung des Konflikts aus, das Abkommen von Minsk, das am 12. Februar 2015 unterzeichnet wurde und am 15. Februar in Kraft trat. Am 17. Februar verabschiedete der UN-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution, die die Kontrahenten dazu aufruft, die Vereinbarungen des Minsker Abkommens umzusetzen.

Das Abkommen umfasst 13 Punkte, in denen Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung des Friedens in den umkämpften Gebieten festgehalten werden. Punkt zwei behandelt die Einrichtung einer Sicherheitszone zwischen den Gebieten der Konfliktparteien. Schyrokyne befindet sich innerhalb dieser Zone auf ukrainischer Seite.

In der Sicherheitszone sind schwere Waffen wie Artillerie und Raketensysteme verboten. Je nach Waffengattung ist die Zone zwischen unterschiedlich groß. Das Abkommen sieht für beide Seiten den Abzug schwerer Waffen vor, sagt aber nichts über ein generelles Verbot der Anwesenheit von Soldaten.

Experten sehen keinen Verstoß gegen die Vereinbarungen von Minsk

Stefan Oeter ist Professor für Völkerrecht an der Universität Hamburg und hat in der Vergangenheit zur völkerrechtlichen Situation in der Ukraine geforscht. Er erklärte per E-Mail am 14. Februar 2022 gegenüber AFP: “Kernpunkt der Minsker Vereinbarungen ist die Schaffung und Einhaltung einer Waffenruhe beziehungsweise eines Waffenstillstands und der Rückzug aller schweren Waffen von der Kontaktlinie beziehungsweis aus der Sicherheitszone.”

Die Vereinbarungen beinhalteten keine Regelungen, dass sich ukrainische Militärangehörige nicht in der Sicherheitszone aufhalten dürften. Der Besuch der deutschen Außenministerin in der Sicherheitszone stelle daher auch keinen Verstoß gegen die Minsker Vereinbarungen dar. “Was dagegen klar vereinbarungswidrig ist, das ist die vielfach belegte, fortdauernde Präsenz russischer Militärs in den besetzten Gebieten Donezk und Luhansk”, schrieb Oeter.

Helmut Aust ist Professor für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin. Auch er erklärte in einer E-Mail an AFP am 14. Februar 2022, die festgelegte Sicherheitszone beziehe sich lediglich auf schwere Bewaffnung. Zur Präsenz von Militärangehörigen in der Zone “steht in Minsk I und II überhaupt nichts”, fügte er hinzu.

Zur selben Auffassung kommt auch Andreas von Arnauld, Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Völker- und Europarecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Ko-Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht. Er schrieb dazu am 10. Februar 2022 in einer E-Mail an AFP: “Das Minsker Protokoll vom 5. September 2014 (‘Minsk I’) und das Implementierungs-Abkommen vom 12. Februar 2015 (‘Minsk II’) sehen eine Verpflichtung zum Abzug schwerer Waffen (großkalibrige Artillerie, Raketenwerfer, Haubitzen, Mörser, Panzer usw.) aus einem Korridor von 50-140 km (je nach Reichweite der jeweiligen Waffengattung) rund um die im Minsker Memorandum vom 19. September 2014 bestimmte sogenannte Kontaktlinie vor.”

Korrigierter Artikel

AFP fragte auch bei RT Deutsch nach einer Erläuterung der Einschätzung nach, dass es sich um einenVerletzung der Minsker Abkommen gehandelt habe. Die Redaktion korrigierte daraufhin am 17. Februar ihre Aussage. In einem Update steht nun: “In einer früheren Version dieses Artikels wurde geschrieben, dass der Besuch der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock in Schyrokyne selbst eine Verletzung von Minsk II darstellte, da die Ministerin von der ukrainischen Armee begleitet wurde. Die bloße Anwesenheit ukrainischer Militärangehöriger in der Sicherheitszone stellt jedoch keinen Verstoß gegen das Minsker Protokoll oder das Minsker Abkommen dar, und wir freuen uns, dies korrigieren zu können.”

Fazit: Die Behauptung ist falsch. Weder das Protokoll von Minsk, noch das Abkommen von Minsk verbieten es ukrainischen Militärangehörigen, sich in der Sicherheitszone um die Kontaktlinie aufzuhalten. Der Besuch von Annalena Baerbock in der Ostukraine stellt keine Verletzung des Minsk-Abkommens dar. RT Deutsch hat den Beitrag mittlerweile entsprechend korrigiert.

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Ursprünglich hier veröffentlicht.