
Die Behauptung ist falsch. Das ukrainische Parlament hat kein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Wolodymyr Selenskyj eingeleitet.
Niemand hat das Parlament (Rada) der Ukraine einberufen, um den Präsidenten des Amtes zu entheben. Dubinsky hat eine solche Sitzung zwar gefordert – allerdings ohne jede Aussicht auf Erfolg. Das liegt unter anderem daran, dass der Abgeordnete in Untersuchungshaft sitzt und eine deutliche Mehrheit im Parlament die Politik des Präsidenten unterstützt.
Bei einem Treffen zwischen US-Präsident Donald Trump und Präsident Selenskyj war es am 28. Februar 2025 im Oval Office des Weißen Hauses zu einem Eklat gekommen, als Trump dem ukrainischen Gast mangelnde Dankbarkeit für die bisherige Unterstützung durch die USA und mangelnden Friedenswillen angesichts des russischen Angriffskriegs vorwarf.
Forderung eines Einzelnen
Dubinsky hatte noch am Abend desselben Tages im Onlinedienst X einen längeren Post veröffentlicht. Darin forderte er die sofortige Einberufung einer Dringlichkeitssitzung des Parlamentes, bei der ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten der Ukraine eingeleitet werden solle. Dies begründete er mit einem Versagen der Außenpolitik, die zur Isolation und zum Verlust der Unterstützung durch Verbündete geführt habe. Zudem sei der Krieg verloren, die Bürgerrechte würden verletzt. Dubinsky teilte am 3. März mit, er habe einen entsprechenden Antrag offiziell gestellt.
Dubinsky bezeichnet sich in einem anderen Post auf X als «politischen Gefangenen Selenskyjs». Er sei derzeit in der Ukraine inhaftiert, weil er den Unternehmer George Soros «und dessen Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen» kritisiert habe. Tatsächlich befindet sich Dubinsky seit November 2023 in Untersuchungshaft, weil er mit dem russischen Geheimdienst zusammengearbeitet haben soll. Er steht auch auf einer US-Sanktionsliste, weil er Teil eines ausländischen Netzwerks gewesen sei.
Antrag bräuchte mehr Abgeordnete
Das ukrainische Parlament hat keine Dringlichkeitssitzung zur Amtsenthebung des Präsidenten eingeleitet. Gemäß Artikel 83 der ukrainischen Verfassung, kann nur der Parlamentspräsident solche außergewöhnlichen Sitzungen einberufen. Dazu ist eine Aufforderung von mindestens einem Drittel der Abgeordneten notwendig. Gemäß Artikel 111 der Verfassung kann der Präsident nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments seines Amtes enthoben werden, wenn er «Verrat oder ein anderes Verbrechen» begangen hat.
Die Webseite «People’s Voice», die häufig Verschwörungserzählungen verbreitet, hatte bereits am 28. Februar 2025 einen Artikel mit der Überschrift «Ukrainisches Parliament beruft nach „Demütigung“ durch das Weiße Haus Dringlichkeitssitzung ein, um Zelensky des Amtes zu entheben» veröffentlicht. Die Amtszeit von Selenskyj stehe «auf der Kippe»: «Das ukrainische Parlament beruft eine Dringlichkeitssitzung ein, um ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten.» Auch bei diesen falschen Behauptungen berief sich die Webseite auf Dubinsky.
(Stand: 5.3.2025)