Dutzende User haben im Mai die Behauptung auf Facebook geteilt, ukrainische Geflüchtete würden in Deutschland Rente erhalten, ohne jemals in das Rentensystem eingezahlt zu haben. Sie würden außerdem zum Teil zehn Jahre früher als Deutsche in Rente gehen können. Die genannte Quelle: eine angebliche E-Mail an Mitarbeitende der Jobcenter. Diese E-Mail hat es allerdings laut Bundesagentur für Arbeit nicht gegeben. Das Bundesarbeitsministerium und die Deutsche Rentenversicherung dementierten eine solche Regelung für ukrainische Geflüchtete. Auch für sie gelte die gesetzliche Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.
Dutzende User haben die Behauptung Mitte Mai 2022 auf Facebookgeteilt. Auf Twittererreichte sie Hunderte, auf TelegramZehntausende.
Die Behauptung:User teilen die identisch lautende Behauptung: “Renteneintrittsalter der deutschen Einzahler liegt bei 67 Jahren. Laut Entscheidung der Ampelkoalition dürfen Ukraine Flüchtlinge (Frauen ab 57, Männer ab 60) ohne jemals eingezahlt zu haben, diese Töpfe 10 Jahre vor den Einzahlern entleeren!” Diese “Anweisung” sei angeblich per E-Mail an die zuständigen Mitarbeitenden in den Jobcentern gegangen.
Seit der russischen Invasion in der Ukraine am 24. Februar 2022 kursieren zahlreiche Falschmeldungen in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit dem Krieg. AFP sammelt Faktenchecks zu falschen oder irreführenden Behauptungen zum Ukraine-Krieg hier. Immer wieder werden auch Geflüchtete aus der Ukraine Ziel von Desinformation. AFP widerlegte in der Vergangenheit bereits die Behauptung, Autofahrende mit ukrainischen Kennzeichen dürften straffrei Falschparken und Rasenoder auch die Erzählung, ukrainische Geflüchtete hätten einen russischsprachigen Teenagerin Euskirchen getötet.
Bundesagentur für Arbeit dementiert die Existenz der E-Mail
AFP hat bei der Bundesagentur für Arbeit, die für die Jobcenterin Deutschland verantwortlich ist, nach der angeblichen E-Mail aus der Behauptung gefragt. Am 16. Mai 2022 schrieb Sprecher Christian Ludwig: “Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit hat hierzu keine E-Mail-Weisung veröffentlicht.” Für Fragen zum Rentenanspruch sei die Deutsche Rentenversicherung(DRV) zuständig.
Die Sprecherin der DRV, Gundula Sennewald, schrieb am 16. Mai auf AFP-Anfrage: “Die Behauptung, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Deutschland vorzeitig Renten erhalten, ohne je in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt zu haben, können wir nicht bestätigen.”
Renten-Voraussetzung: Mindestversicherungszeit von fünf Jahren
Sennewald erklärte eine wichtige Rentenvoraussetzung in Deutschland: “Grundsätzlich können Rentenansprüche frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlungin die Deutsche Rentenversicherung und dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters entstehen.”
Das steht auch im Sozialgesetzbuch: Die Erfüllung der allgemeinen Mindestversicherungszeit “von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Regelaltersrente, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Rente wegen Todes.” Die Regelaltersgrenzewird mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht.
Die Mindestversicherungszeit könne laut Sennewald allerdings auch durch “Zusammenrechnung von deutschen, mitglied- oder vertragsstaatlichen Versicherungszeiten erfüllt werden.” Weil die Ukraine aber nicht zur Europäischen Union gehört, würden bei der Prüfung des Rentenanspruchs von ukrainischen Geflüchteten keine europäischen Regelungen greifen.
Bereits 2018 wurde das deutsch-ukrainische Sozialversicherungsabkommeninhaltlich ausgearbeitet, das die Auszahlung von Renten zwischen den beiden Staaten erleichtern soll. Das Abkommenist bisher allerdings noch nicht in Kraft, vonseiten der Ukraine fehlt noch die finale Einwilligung.
Das sei laut Sennewald vom DRV für die ukrainischen Geflüchteten ausschlaggebend: “Auch besteht kein ratifiziertes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine. Die in der Ukraine zurückgelegten Zeiten werden deshalb bei der Mindestversicherungszeit nicht mitberücksichtigt.”
Sie ergänzte aber: “Lediglich für den kleinen Personenkreis der nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannten Spätaussiedlerunter den aus der Ukraine geflüchteten Menschen werden nach den Regelungen des Fremdrentengesetzesin der Ukraine zurückgelegte Zeiten als deutsche Versicherungszeiten anerkannt.” Einschließlich April wurden im Jahr 2022 laut Bundesverwaltungsamt in Deutschland 418 solcher Fälle aus der Ukraineregistriert.
Auch ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dementierte die Behauptung über aktuell aus der Ukraine Geflüchtete auf AFP-Anfrage in einer E-Mail am 13. Mai 2022: “Diese Meldung ist falsch. Es bestehen keine Sonderregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind.”
Fazit:Die Behauptung, dass ukrainische Geflüchtete ohne Einzahlung in das deutsche Rentensystem in Deutschland Rentenanspruch hätten, ist falsch. Für ukrainische Geflüchtete gelten laut der Deutschen Rentenversicherung die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie für Deutsche. Die Bundesagentur für Arbeit dementierte außerdem eine angebliche E-Mail an die Jobcenter, die die Mitarbeitenden angewiesen haben soll, solche Regelungen umzusetzen.